Swissness

Daunen- und Federbettwaren, die in der Schweiz hergestellt wurden, dürfen auch nach der strengeren, ab 2017 gültigen Swissness-Gesetzgebung mit dem Schweizerkreuz oder mit Aussagen wie «Swiss made» als Schweizer Qualitätsprodukte gekennzeichnet werden.

Ab dem 1.1.2017 gilt die neue Swissness-Gesetzgebung, die klar regelt, welche Produkte in der Schweiz wie auch im Ausland in Verbindung mit dem Schweizerkreuz bzw. mit Aussagen wie «Made in Switzerland» oder «Swiss made» vermarktet werden dürfen. Eine zentrale Vorgabe für die Kennzeichnung der Schweizer Herkunft ist, dass 60 Prozent der Herstellungskosten bzw. der Wertschöpfung in der Schweiz anfallen.

 

Ausnahme für Schweizer Bettwaren 

Da wichtige Rohstoffe wie Daunen, Federn und Baumwolle gar nicht oder bei weitem nicht in ausreichendem Umfang in der Schweiz hergestellt werden (Übersicht siehe unten), darf deren wertmässiger Anteil an den Herstellungskosten von Bettwaren aus der Kalkulation heraus­gerechnet werden. Diese Regelung, die ähnlich auch für andere verarbeitende Branchen beschlossen wurde, ermöglicht den Schweizer Bettwarenfabriken ihre in der Schweiz hergestellten Daunen- und Federbettwaren weiterhin als Schweizer Qualitätsprodukte zu kennzeichnen.

 

Erläuterung zur Ausnahmeregelung

Im Folgenden sind alle Materialien aufgeführt, die in der Schweiz gemäss Art. 48c Abs. 3 lit. a und b. MSchG nicht oder nicht in ausreichendem Umfang produziert werden, und deren wertmässiger Anteil somit aus der Berechnung der Wertschöpfung in der Schweiz ausgeklammert wurden:

 

Die folgenden, zur Herstellung von daunendichten, atmungsaktiven Hüllenstoffen benötigten Rohstoffe können in der Schweiz aufgrund natürlicher Gegebenheiten nicht produziert werden:

  • Baumwolle
  • Baumwollmischungen

Die folgenden Rohstoffe sind für die Daunen- und Federbettwarenbranche in der Schweiz nicht in genügender Menge verfügbar, da sie auf dem Markt nicht in grösserer Menge aus Schweizer Produktion angeboten werden (Verfügbarkeit der Rohstoffe aus Schweizer Produktion gemes­sen am Bedarf der Schweizer Bettwarenbranche an diesen Rohstoffen, angegeben in %):

  • Daunen und Federn von Gänsen (unter 2% verfügbar)
  • Daunen und Federn von Enten (unter 2% verfügbar)
  • Seide (unter 1% verfügbar)
  • Synthetik (0% verfügbar)
  • Viscose (0% verfügbar)
  • Tencel (0% verfügbar)

Die obengenannten Rohstoffe machen 50 Prozent der Wertschöpfung von Bettwaren aus. Die für die Swissness-Kennzeichnung vorgegebenen 60 Prozent der Wertschöpfung werden somit auf Basis der verbleibenden 50 Prozent der Herstellungskosten kalkuliert.

 

Dezember 2016