Verband der Schweizer Bettwarenfabriken (VSB)
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Strenge Schweizer Normen

Wieso ist die Schweizer Norm VSB 1.05 strenger?

Die Warendeklaration von daunen- und federgefüllten Bettwaren in der EU ist normiert. Die SN/EU-Norm 12934 sieht die Deklaration eines möglichen Daunengehaltes von 100% vor, wobei in diesem Fall der Mindestanteil an Daunen 90,5% betragen muss. Dabei eingeschlossen wird ebenfalls der sogenannte Daunenflug (kleinste Fasern von Daunen).

Der Verband Schweizer Bettwarenfabriken (VSB) ist der Meinung, dass für qualitativ hochstehende Bettwaren der Daunenflug nicht dazu gezählt werden soll und deshalb die Bezeichnung «100%» für die Konsumenten irreführend ist. Die alten und neuen VSB -Normen sehen deshalb nur einen deklarierten Daunengehalt von maximal 90% vor. In der VSB -Norm sind die Maximal-Toleranzen strenger und somit konsumentenfreundlicher geregelt.

Zudem erlauben die EU-Normen bei der Bezeichnung «Gänsedaunen» den Zusatz «Klasse I», sofern der Anteil an anderen Elementen 5% nicht überschreitet. Dabei darf bei der Bezeichnung «Gänsedaunen» der Entenanteil maximal 30% betragen. Der VSB ist der Ansicht, dass in diesem Fall die Bezeichnung «Klasse I» für die Konsumenten ebenfalls irreführend sein kann und verzichtet aus diesem Grund auf die Angabe von Klassen.

Im Weiteren kennen die europäischen Normen als Deklarations-Begriffe nur «Daunen» und «Federn». Die vom VSB 1988 festgelegten Normen sehen hingegen folgende fünf Begriffe vor: Daunen, fedrige Daunen, daunige Federchen, Federchen und Federn. Diese Begriffe haben sich im Schweizer Markt bewährt und sind für die Konsumenten hilfreicher als die zwei Begriffe «Daunen» und «Federn» und werden deshalb beibehalten.

Details zur Norm 1.05 können Sie diesem PDF-File entnehmen.

 

Verband Schweizer Bettwarenfabriken (VSB) • Weinbergstrasse 31 • 8006 Zürich • Telefon 044 266 64 44 • Fax 044 262 29 96 • mail@vsb-info.ch